AGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lakeside Padel Flexco
§1 Allgemeine Bestimmungen
1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Lakeside Padel FlexCo und dem Kunden.
2. Die Lakeside Padel FlexCo schließt Verträge grundsätzlich zu ihren eigenen Bedinungen ab. Abweichende Bedingungen des Kunden entfalten nur dann Wirksamkeit, wenn die Lakeside Padel FlexCo hierfür ausdrücklich die schriftliche Zustimmung erteilt.
3. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, des Leistungsangebots sowie der Entgeltbestimmungen nach Vertragsabschluss bleiben der Lakesdie Padel FlexCo vorbehalten. Änderungen, die für den Kunden nicht ausschließlich begünstigend sind, müssen spätestens 4 Wochen vor Inkrafttreten diesem schriftlich mitgeteilt werden. Erklärt der Kunde binnen dieser Frist, den Änderungen keine Zustimmung, gilt der Vertrag ab Eintritt der geänderten Verhältnisse als aufgelöst, wodruch wechselseitige Rechte und Pflichten entfallen, vorbehaltlich allfälliger Rückabwicklungen. Widerspricht der Kunde binnen dieser Frist den geänderten Verhältnissen nicht, sind die Änderungen ab dem beaknnt gegebenen Zeitpunkt – unter nochmaligen ausdrücklichen schriftlichen Hindweis auf die geänderten Verhältnisse und deren Folgen – wirksam.
4. Die Lakdeside Padel FlexCo ist berechtigt, bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes, ihre Entgelte mit Wirksamkeit der Änderung entsprechend anzupassen. Eine derartige Änderungen des Entgelts ist spätestens 4 Wochen vor Inkrafttreten in der Padelanlage und über die Buchungsapp bekannt zu machen und bestehende Vertragsparteien unter den Voraussetzungen und Wirkungen des §1 Pkt. 3 mitzuteilen.
§2 Regelungsgegenstand und vertragspartei
1. Die Lakeside Padel FlexCo erbringt ihre vertragliche Leistung gegenüber dem Kunden in Form der Bereitstellung ihrer Padelplätze, Infrastruktur und Lichtanlage. Der Kunde erfüllt seine vertraglichen Verpflichtungen durch die Bezahlung des vereinbarten Entgelts. Die jeweils aktuelle Fassung der Entgeltbestimmung liegt in der Padelanlage sowie auf der Homepage und dem Buchungssystem für den Kunden zur Einsticht auf.
2. Die Leistungsbereitstellung der Lakeside Padel FlexCo erfolgt ganzjährig. In den Wintermoanten findet jedoch bloß eingeschränkter Spielbetrieb statt, der rechtzeitig in der Anlage der Lakeside Padel FlexCo sowie auf der Homepage und dem Buchungssystem bekannt gegeben wird. Die Lakeside Padel FlexCo behält sich darüber hinaus das Recht vor, den Spielbetrieb für einen bestimmten im Vorhinein bekannt zu gebenden Zeitraum auszusetzen.
§3 Vertragabschluss - Allgemeines
1. Der zwischen der Lakeside Padel FlexCo und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag besteht in der Buchung von Padelstunden.
2. Die Buchung von Padelstunden erfolgt über das Buchungssystem.
3. Für den Vertragsabschluss gelten die zum Zeitpunkt des Vertragabschlusses gültigen Entgeltbestimmungen.
4. Die Lakeside Padel FlexCo behält sich das Recht vor, gebuchte Padelstunden ohne nähere Angaben von Gründen auf einen anderen, als den urpsrünglich reservierten Platz zu verlegen.
5. Kurzfristige aktuelle Angebote für den Spielbetrieb der Lakeside Padel FlexCo sind freibleibend und besitzen nur für den angegebenene Zeitraum Gültigkeit. Auf bereits bestehende Verträge sind die Angebote nicht anwendbar.
6. Das Bespielen der Padelplätze der Lakeside Padel FlexCo ist nur unter Einhaltung der Spielordnung zulässig. Die Spielordnung findet der Kunde auf unserer Homepage sowie in der Padelanlage. Bei einem Verstoß gegen die Spielordnung kann der betreffende Kunde trotz rechtswirksamen Vertragsabschlusses – nach einmaliger erfolgsloser Abmahnung – des Platzes und der gesamten Padelanlage verwiesen werden. Sollten der Lakeside Padel FlexCo auf Grund vertragswidrigen Gebrauchs der zur Verfügung gestellten Padelplätze, Umkleidekabinen sowie sonstiger der Lakeside Padel FlexCo zugehöriger Räumlichkeiten Schäden entstehen, ist der Kunde ersatzpflichtig.
7. Die Lakeside Padel FlexCo ist insbesondere dann nicht verpflichtet, ein Vertragsverhätlnis mit einem Kunden zu begründen,
7.1 der die geltende Spielordnung der Lakeside FlexCo Padelanlage in der Vergangenheit bereits gröblich verletzt und sein Verhalten trotz Ermahnung nicht den üblichen Gepflogenheiten angepasst hat (vgl. §3 Pkt. 6)
7.2 der gegenüber der Lakeside Padel FlexCo mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist
7.3 der minderjährig ist oder dessen Geschäftsfähigkeit aus anderen Gründen beschränkt ist und keine Haftungserklärung des gesetzlichen Vetreters (Erwachsenenvertreter usw.) vorliegt.
7.4 wenn über dessen Vermögen ein Ausgleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wurde oder dessen Bonität aus anderen Gründen nicht gegeben ist.
§4 Vertragabschluss - Padelstunde
1. Durch Vertragsabschluss über eine Einzelstunde erwirbt der Kunde das Recht – unter Einhaltung der Spielordnung (vgl. §3 Pkt. 6) nach vollständiger Entrichtung der Platzgebühr (siehe $4 Pkt. 2) einen von der Lakeside Padel FlexCo zugewiesenen Platz für 60 Minuten zu bespielen. Die volle Spielzeit von 60 Minuten kann nur bei pünktlichem Betreten des Platzes gewährleistet werden.
2. Der Kunde ist verpflichtet, vor Spielbeginn die Platzgebühr zu bezahlten. Dafür hat der Kunde die Möglichkeit direkt über das Buchungssystem die Platzgebühr zu entrichten. Die Spielberechtigung erwirbt der Kunde erst durch die vollständige Entrichtung der Platzgebühr. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Entgeltbestimmungen (vgl. §1 Pkt. 3 sowie §2 Pkt. 1).
3.Leihschläger können nur für die Dauer der Einzelstunde gegen die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Leihgebühr ausgeliehen werden.
4. Kostenlose Stornierungen von gebuchten Einzelstunden müssen mindestens 24 Stunden vor Spielgebinn bekannt gegeben werden. Werden gebuchte Stunden später als 24 Stunden vor Spielgebinn storniert, ist die Platzgebühr zu entrichten. Der Kunde hat die Möglichkeit die Stunde weiterzuverkaufen. In diesem Fall wird eine Gutschrift im Buchungssystem ausgestellt.
5. Sollte das Spielen auf der Anlage nicht möglich sein (z.B. aufgrund von Regen, Wartung, Reparaturarbeiten) wird bei bereits bezahlten Padelstunden eine Gutschrift über das Buchungssystem ausgestellt. Treten während der gebuchten und bereits begonnen Stunde kurzfristig und unerwartete witterungsbedingte Beeinträchtigungen auf, erfolgt keine Ersatzleistung.
6. Werden gebuchte Einzelstunden über die bezahlte Zeit hinaus druch den Kunden selbst – ohne weitere Buchung – verlängert (Verlängerung durch bloßes Weiterspielen), gilt dies als Buchung einer weiteren Padelstunde, die der Kunde über das Buchungssystem verrechnet bekommt und bezahlen muss.
7. Die von der Lakeside Padel FlexCo zu Verfügung gestellten Padelcourts dürfen nur während den Öffnungszeiten bespielt werden. Die Öffnungszeiten finden Sie auf unserer Website und auf der Buchungsplattform.
8. Videoüberwachung
8.1 Bitte beachten Sie, dass auf der Padelanlage der Lakeside Padel FlexCo aus Sicherheitsgründen sowie zur Verbesserung unserer Dienstleistungen eine Videoüberwachung erfolgt. Durch das Betreten der Anlage stimmen Sie dieser Maßnahme zu.
8.2 Sämtliche Aufzeichungen werden vertraulich und im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt. Zur Wahrung Ihrer Privatsphäre werden alle Videoaufzeichnungen nach spätestens 30 Tagen gelöscht, sofern keine sicherheitsrelevanten oder rechtlichen Gründe einer längeren Speicherung erforderlich machen.
9. Die Lakeside Padel FlexCo weist darauf hin, das im Rahmen von Veranstaltungen Foto-, Ton- und Filmaufnahmen gemacht werden. Mit der Teilnahme erklären Sie mit der Anfertigung und Veröffentlichung dieser Aufnahmen – insbesondere Social Media – einverstanden.
§5 Schlussbestimmungen
1. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragsparteien gilt österreichisches Recht.
2. Erfüllungsort ist Seeboden. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Klagenfurt. Bei Verträgen mit Verbrauern gilt der gesetzliche Gerichtsstand gemäß §14 KSchG.
3. Ergänzende oder abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
4. Ein abgeschlossener Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksam einzelner Regelungen und Bedingungen in seinen übrigen Teilen wirksam. Das gilt nicht, wenn in diesem Falle das Festhalten den dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.
§6 Haftungsausschluss
1. Die Nutzung der Lakeside Padel FlexCo Padelanlage erfolgt auf eigen Gefahr.
2. Die Lakeside Padel FlexCo haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
3. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Lakeside Padel FlexCo nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
4. Die Haftung für Schäden an persönlichen Eigentum, das auf dem Geländer der Padelanlage zurückgelassen wird, ist ausgeschlossen, es sei den, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Wir bitten alle Gäste und Nutzer unserer Anlage, die hier angeführten Bedingungen zu beachten und einzuhalten. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Geschäftsführer der Lakeside Padel FlexCo
David Hofer